Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

1. ZWECK UND GELTUNGSBEREICH

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Schuler Consulting GmbH für ihre Kunden, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

1.2 Durch die Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber die vorliegenden AGB der Schuler Consulting GmbH an. Diese sind integraler Bestandteil aller Offerten und Auftragsbestätigungen der Schuler Consulting GmbH und haben Vorrang vor etwaigen allgemeinen Auftrags- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

1.3 Die Schuler Consulting GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf www.schulerconsulting.ch veröffentlicht und tritt durch die Veröffentlichung in Kraft.

2. GEGENSTAND, ZUSTANDEKOMMEN SOWIE UMFANG UND AUSFÜHRUNG DES AUFTRAGS

2.1 Der erteilte Auftrag bestimmt Inhalt, Umfang und Ausführung der Leistungen. Der Auftrag wird grundsätzlich separat und schriftlich vereinbart. Schuler Consulting GmbH kann zur Erfüllung des Auftrags Mitarbeiter, externe Berater oder Dritte hinzuziehen (Recht zur Substitution).

2.2 Verbindlich sind die im Auftrag vereinbarten und von Schuler Consulting GmbH durchzuführenden Tätigkeiten. Garantien bezüglich bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Folgen sind ausgeschlossen, es sei denn, schriftlich anders vereinbart. Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgaben, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich festgelegt. Änderungen des Leistungsinhalts unterliegen einer angemessenen Anpassung des Honorars.

3. MITWIRKUNG DER KUNDEN

Kunden haben ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen, die für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung notwendig sind, Schuler Consulting GmbH zur Verfügung zu stellen. Schuler Consulting GmbH geht davon aus, dass übermittelte Unterlagen und Informationen korrekt und vollständig sind. Eine Prüfung erfolgt nur, wenn schriftlich vereinbart.

4. AUSTAUSCH VON INFORMATIONEN

4.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Zusammenhang mit dem Auftrag erhaltenen vertraulichen Informationen. Vertraulich sind Daten, Methoden und Kenntnisse, die nicht allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung oder dienen dem Schutz berechtigter eigener Belange.

4.2 Die Kommunikation kann elektronisch erfolgen. Beide Parteien treffen angemessene Vorkehrungen für eine sichere Übermittlung.

5. SCHUTZ- UND NUTZUNGSRECHTE

Alle Schutzrechte an Unterlagen, Produkten und Arbeitsergebnissen verbleiben bei Schuler Consulting GmbH. Der Kunde erhält ein nicht übertragbares Nutzungsrecht. Die Weitergabe an Dritte bedarf schriftlicher Zustimmung.

6. ZUSTELLUNGEN VON SCHULER CONSULTING GMBH

Zustellungen gelten als erfolgt, wenn sie an die zuletzt bekannte Adresse des Auftraggebers versandt oder gemäß dessen Weisungen bereitgehalten werden.

7. HONORAR, AUSLAGEN, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

7.1 Das Honorar wird auftragsspezifisch individuell vereinbart. Ist aus der Vereinbarung nichts anderes ersichtlich, so gilt ein Honorar von CHF 130.00 pro Stunde. Die allfällige Mehrwertsteuer wird zusätzlich verrechnet. Reisespesen gelten als Arbeitszeit. Schuler Consulting GmbH hat Anspruch auf Erstattung von Auslagen und Dritthonoraren. Der Kunde verpflichtet sich zur direkten Begleichung von Honoraren und Auslagen von Dritten, falls Schuler Consulting GmbH sich Dritter bedient.

7.2 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Rechnungseinwände sind schriftlich innerhalb der Zahlungsfrist zu erheben. Erfolgen keine Einwände, gilt die Rechnung als akzeptiert.

7.3 Bei Bedarf kann Schuler Consulting GmbH angemessene Vorschüsse oder Zwischenrechnungen verlangen und die Erbringung weiterer Leistungen bis zum Zahlungseingang sistieren.

7.4 Das Verrechnungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Mahngebühren fallen bei Zahlungsverzug an. Verzugszinsen betragen 5%.

7.5 Die Geltendmachung von Forderungen befreit Schuler Consulting GmbH von Schweigepflicht und Berufsgeheimnis.

8. BEANSTANDUNGEN, HAFTUNG UND HÖHERE GEWALT

8.1 Beanstandungen aus dem Auftrag sind umgehend zu rügen. Der Schuler Consulting GmbH ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

8.2 Die Schuler Consulting GmbH haftet dem Auftraggeber gegenüber nur für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. Das Vorliegen von rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit ist vom Auftraggeber, der daraus eine Forderung ableiten möchte, nachzuweisen.

8.3 Diese Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls für alle Personen, denen Schuler Consulting GmbH die Besorgung von Geschäften befugter massen übertragen hat.

8.4 Im Falle der Substitution beschränkt sich die Haftung von Schuler Consulting GmbH auf die gehörige Auswahl, Instruktion und Überwachung des Dritten.

8.5 Der E-Mail-Verkehr von und mit der Schuler Consulting GmbH erfolgt über öffentliche, nicht speziell geschützte Datenübertragungsnetze. Die Schuler Consulting GmbH lehnt jede Haftung für Schäden ab, die dem Auftraggeber infolge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störungen oder Eingriffen in die Einrichtungen der Netzbetreiber entstehen.

8.6 Die in Ziffer 8.4 und 8.5 hiervor geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Übrigen auch für die Auswahl von EDV-Programmen und -Anwendungen (wie zum Beispiel Cloud-Lösungen), mit welchen die Schuler Consulting GmbH arbeitet.

8.7 Im Schadenfall ist die Haftung von der Schuler Consulting GmbH auf die Höhe des dreifachen bezahlten Jahreshonorars begrenzt. Dies gilt auch für den Fall der Substitution.

8.8 Bei höherer Gewalt ist diejenige Partei, die deswegen ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, in keiner Weise gegenüber dem Vertragspartner schadenersatzpflichtig. Sie ist von ihren vertraglichen Verpflichtungen entbunden, solange und soweit die höhere Gewalt andauert. Fällt die höhere Gewalt weg, treten die vertraglichen Rechte und Pflichten wieder in Kraft, es sei denn, die höhere Gewalt daure mehr als ein Jahr. In diesem Fall ist die Partei, die von der höheren Gewalt nicht betroffen ist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag mit schriftlicher Mitteilung zu widerrufen bzw. zu kündigen.

9. BEENDIGUNG DES AUFTRAGS

9.1 Der Auftrag endet durch Erfüllung, Ablauf oder Kündigung.

9.2 Beide Parteien können schriftlich mit sofortiger Wirkung oder zu einem bestimmten Datum kündigen. Bei ordentlicher Kündigung sind bis zur Beendigung erbrachte Leistungen zu vergüten.

9.3 Eine vorzeitige Beendigung durch den Kunden gilt als Beendigung zur Unzeit, mit entsprechendem Schadensersatzanspruch.

9.4 Bei Tod, Verschollenerklärung oder Handlungsunfähigkeit des Auftraggebers bleibt der Auftrag bestehen. Im Konkursfall erlischt der Auftrag nach Widerruf oder Kündigung durch Schuler Consulting GmbH oder die Behörden.

10. AUFBEWAHRUNG UND HERAUSGABE VON ARBEITSERGEBNISSEN UND UNTERLAGEN

10.1 Schuler Consulting GmbH bewahrt Unterlagen für 10 Jahre auf. Der Auftraggeber ist zur Abholung aufgefordert. Die Verpflichtung erlischt vorzeitig, wenn der Auftraggeber zur Abholung aufgefordert wurde und dies nicht innerhalb von 6 Monaten nachkommt.

10.2 Honorar und Auslagen müssen vor Herausgabe beglichen werden.

11. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

11.1 Dieser Vertrag unterliegt schweizerischem Recht.

11.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Zürich. Schuler Consulting GmbH hat das Recht, den Auftraggeber am Wohnsitz oder Sitz zu belangen.

12. GÜLTIGKEITSVORBEHALT

Sollte eine der vorliegenden Klauseln ungültig erklärt werden, bleiben die anderen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.

Stand dieser AGB: 01.03.2024